Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ferienwohnungen „Am Butterturm“
Vermieter und Betreiber:
Katrin & Thomas Kühmstedt, Kornmarkt 5, 99947 Bad Langensalza
Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung unserer Ferienwohnung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit der Ferienwohnung kann ausdrücklich nicht garantiert werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§ 1 Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
§ 2 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
§ 3 Pflichten des Gastes
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§ 4 Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere
Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Mitbringen von Haustieren bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, da es nur in 2 bestimmten Wohnungen erlaubt ist. Teilen Sie uns bitte Art und Größe des Haustieres mit und bringen Sie entsprechende Utensilien für Ihre Haustiere mit. (Decken, Fressnäpfe usw.) Lassen Sie die Tiere nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung, die Nachbarn könnten durch Bellen o.ä. gestört werden. Es wird ein einmaliger Betrag für die spezielle Reinigung in Höhe von 40 € erhoben bzw. bei Kurzaufenthalten bis 3 Nächte 7€/ Nacht und Hautier.
§ 5 An- und Abreise
Bitte teilen Sie dem Gastgeber die ungefähre Ankunftszeit vorher mit. Die Anreise ist in der Regel täglich zwischen 14 – 18 Uhr möglich sowie nach Vereinbarung. Ist es schon vorher klar, dass der Gast zu einem späteren Zeitpunkt an der Unterkunft eintrifft, wird auf eine Schlüsselbox zugegriffen.
Bitte melden Sie sich 30 min vor Ihrer Ankunft in Bad Langensalza unter der Handynummer 015228663442 an, da das Haus nicht ständig besetzt ist. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. (z.B. bei An- Abreisen mit der Bahn)
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über
das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
§ 6 Preise
Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der aus der Beschreibung auf der Website www.butterturm.de oder den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung. Generell sind bei einer kurzfristigen Vermietung alle Nebenkosten wie bspw. Wasser/Abwasser, Strom, Müll, Handtücher und Bettwäsche sowie die Endreinigung im Mietpreis enthalten.
§ 7 Bezahlung
Mit Erhalt der Unterlagen gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien als abgeschlossen.
Buchungen unter 350 €
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Der gesamte Betrag wird 14 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene Konto IBAN DE50 8205 6060 0611 0141 57, Kontoinhaber Katrin & Thomas Kühmstedt überwiesen.
Buchungen über 350 €
Es ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30% der Buchungssumme auf das Konto IBAN DE50 8205 6060 0611 0141 57, Kontoinhaber Katrin & Thomas Kühmstedt zu zahlen. Der Restbetrag wird dann 14 Tage vor Reiseantritt fällig.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben und sind im Mietpreis inbegriffen.
Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich (innerhalb von 7 Bankarbeitstagen) zu entrichten.
Zuzüglich zum Mietpreis wird die Kurtaxe vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Grundlage der Erhebung ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Stadt Bad Langensalza. Die aktuellen Beträge der Kurabgabe sind einzusehen unter:
https://badlangensalza.de/wp-content/uploads/sites/2/2025/03/Kurbeitragssatzung.pdf
§ 8 Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und
örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
§ 9 Mietobjekt
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Betreiber anzuzeigen und durch Geldleistung zu ersetzen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Betreiber gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
§ 10 Stornierung der Mietvereinbarung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich beim Vermieter und auch bei dem Portal, wo Sie gebucht haben, erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 15.Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• ab 14. Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von einer Nacht fällig. Werden mehrere Wohnungen storniert, berechne ich jeweils eine Nacht.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
§ 11 Hausordnung
Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 10 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 90% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und derselben Mietsumme weitervermietet werden.
§ 12 Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§ 13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Mühlhausen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.